Wolf (Symbolbild)
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Nach dem Abschuss einer Wölfin in der Rhön haben zwei Vereine Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht.

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Falsche Wölfin abgeschossen: Umweltvereine klagen

Falsche Wölfin abgeschossen: Umweltvereine klagen

Nachdem in der Rhön eine Wölfin fälschlich abgeschossen wurde, haben nun mehrere Vereine Klagen und Strafanzeigen eingereicht. Zwei Klagen am Verwaltungsgericht Würzburg richten sich gegen die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Im Sommer hatte eine Wölfin in der Rhön Weidetiere gerissen. Die "Problemwölfin" wurde zum Abschuss freigegeben und erlegt. Wie sich im Nachhinein herausstellte, hatten die Jäger aber die Falsche erwischt. Zwei Vereine klagen nun gegen die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde. Und auch zwei Strafanzeigen gingen bei der Staatsanwaltschaft ein.

Abschuss nur möglich mit Ausnahmegenehmigung der Regierung

Seit der Wiedervereinigung 1990 genießt der Wolf nach dem Bundesnaturschutzgesetz höchstmöglichen Schutz. Ein Abschuss kann nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung erfolgen. Diese hatte die Regierung von Unterfranken offenbar erteilt – eben für den Abschuss der Rhöner "Problemwölfin".

Nachdem ein Gentest ans Licht gebracht hatte, dass die erlegte Wölfin nicht besagte "Problemwölfin" war, haben zwei Umweltvereine nun Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte BR24, dass Klagen der Naturschutzinitiative e.V. (NI) sowie des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. eingegangen sind. Nach Auffassung der Vereine war die Ausnahmegenehmigung der Regierung rechtswidrig. Die Tierrechtsorganisation PETA und ein weiterer Verein haben zudem Strafanzeigen gestellt.

Naturschutzinitiative: Regierungspräsident wollte Abschuss "im Geheimen"

Die Naturschutzinitiative erhofft sich von der Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg, dass das Vorgehen der Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde transparent wird. Denn die Regierung von Unterfranken hätte die offenbar erteilte Ausnahmegenehmigung bislang nicht öffentlich bekannt gemacht.

Diese sei außerdem nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen gewesen, so die Klage des Vereins. Der Regierungspräsident habe "also offensichtlich den Abschuss eines Wolfes im Geheimen vornehmen lassen" wollen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Mit der Rechtswidrigkeit ihrer Entscheidung habe die Regierung als Genehmigungsbehörde "gerechnet" und "alles daran gesetzt, ihren Willen gegen das Bundesnaturschutzgesetz durchzusetzen", heißt es weiter in der Mitteilung der Naturschutzinitiative. Auch gegen die europäische Habitat-Richtlinie sei mit dem Vorgehen verstoßen worden, da zumutbare Herdenschutzmaßnahmen als "unerheblich abgetan worden" seien. Möglicherweise habe sich das zuständige Entscheidungspersonal der Regierung von Unterfranken auch strafbar gemacht, was die Initiative nun prüfen wolle.

Kritik: Behördenvorgehen inakzeptabel, Wolfs-Population gefährdet

Das Vorgehen der Behörde sei inakzeptabel, urteilt Gabriele Neumann von der Naturschutzinitiative: "Abgesehen davon, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Tötung einer streng geschützten Art gar nicht vorliegen und dass eine völlig unauffällige Wölfin getötet wurde, die jetzt möglicherweise ihre Jungen nicht mehr versorgen kann, können wir ein solches Verhalten einer Behörde nicht klaglos hinnehmen. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden." Der Verein befürchtet, dass die Wolfs-Population in der Rhön verloren gehen könnte.

Neben Klagen auch Strafanzeigen gegen Unbekannt gestellt

Zuvor hatte die Tierrechtsorganisation PETA am 9. September in der Sache Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, da für den Abschuss der Wölfin "jegliche Grundlage gefehlt" habe. Anlässlich der Tötung des falschen Tieres forderte PETA zudem die Landesregierungen von Bayern und Hessen auf, Abschussgenehmigungen für Wölfe gänzlich zu untersagen. Wie Brigitte Sommer vom Verein Wolfsschutz Deutschland e.V. gegenüber BR24 bestätigte, hat auch ihr Verein vergangene Woche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt gestellt.

Die Anzeige richte sich "wegen der heimlichen Tötung einer Jungwölfin" in der Hohen Rhön gegen den unterfränkischen Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann und Ausführende, also auch gegen den Jäger. Der Abschuss der Wölfin zeuge "von einer ethischen und moralischen Verrohung." Die Abschussgenehmigung der Regierung von Unterfranken sei "heimlich" erfolgt, "ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben", beklagt auch der Wolfschutz-Verein.

Hintergrund: Ende August falsche Wölfin erschossen

Nach den Rissen mehrerer eingezäunter Weidetiere in der Hohen Rhön hatte die Regierung von Unterfranken eine Abschussgenehmigung für die so genannte "Problemwölfin" mit dem genetischen Kürzel GW3092f erteilt. Die Genehmigung galt für den Monat August.

Nach einem erneuten Riss von Schafen auf einer Weide in der Nacht zum 26. August hatten Jäger am Folgetag schließlich eine Wölfin in der Rhön erlegt. Später hatte sich jedoch gezeigt, dass dies nicht die zum Abschuss freigegebene Fähe war, sondern eine andere Wölfin. Zudem ergaben Laborergebnisse, dass hinter dem Riss der Schafe am 26. August ein männlicher Wolf und nicht die vermeintliche "Problemwölfin" steckte.

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