Ein Mann aus dem niederbayerischen Landkreis Kelheim muss das Zeitschlagen einer katholischen Pfarrkirche in seinem Wohnort dulden. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg laut eigener Mitteilung vom Dienstag entschieden. Demnach wurde ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Regensburg bestätigt, gegen das der Mann Berufung eingelegt hatte.
Zwischen 6 und 22 Uhr läuten zu jeder Viertelstunde die Glocken
Die Kirchenglocken erklingen zum liturgischen Läuten und zum Zeitschlagen zwischen 6 und 22 Uhr zu jeder Viertelstunde, wie es hieß. Der Anwohner halte das für eine unzumutbare Lärmbelästigung, die bei ihm zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führe.
Kirche viel länger da als der Kläger
Das Landgericht Regensburg hatte den Angaben zufolge nach Geräuschmessungen durch einen Sachverständigen geurteilt, das Zeitläuten überschreite nicht die Grenze der Zumutbarkeit. "Zudem berücksichtigte das Landgericht im Rahmen der rechtlich gebotenen, wertenden Einzelfallbetrachtung sowohl die Ortsüblichkeit und Art und Weise des Glockenläutens als auch den Umstand, dass der Kläger erst vor wenigen Jahren und in Kenntnis der dort seit 125 Jahren befindlichen Pfarrkirche in das Wohnhaus eingezogen war", hieß es.
Das Oberlandesgericht Nürnberg erklärte nun, auch nach seiner Auffassung "muss der Kläger im konkreten Einzelfall das Zeitschlagen der Kirchenglocken dulden". Das Urteil des Landgerichts Regensburg sei damit rechtskräftig.
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