Gegen den auch im Fall "Maddie" verdächtigen Deutschen Christian B. besteht wegen weiterer angeklagter Taten kein dringender Tatverdacht mehr. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hob in einem seit Februar laufenden Verfahren wegen dreier Vergewaltigungen von Frauen und zweifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern den Haftbefehl auf.
Die Verteidiger hatten den Antrag gestellt, weil es nach der bisherigen Beweisaufnahme keinen Grund mehr für einen Haftbefehl gebe. Die Kammer verneinte den dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe, wie das Gericht mitteilte. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach den bisherigen Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Tatverdacht ist nur hinreichend, wenn bei der vorläufigen Bewertung eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
Christian B. bleibt im Gefängnis
Der in Würzburg geborene Christian B. bleibt aber trotzdem im Gefängnis, wo er sich aktuell wegen einer anderen Verurteilung wegen Vergewaltigung befindet. Verurteilt wurde er im Jahr 2019 für die Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin 2005 in Portugal. Derzeit befindet sich B. in einem Gefängnis bei Hannover. Er ist mehrfach als Sexualstraftäter vorbestraft.
Auch im Fall "Maddie" wird gegen B. ermittelt
Gegen den 47-jährigen Deutschen, der in Bergtheim bei Würzburg aufgewachsen ist, wird seit Jahren auch wegen Mordverdachts im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen kleinen Maddie ermittelt. Das wurde im Juni 2020 überraschend öffentlich bekannt. Die damals dreijährige Britin wurde aus einem Appartement an der Algarve entführt.
Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass Madeleine McCann tot ist, obwohl nie eine Leiche gefunden wurde. Der Fall "Maddie" ist nicht Gegenstand des aktuellen Prozesses, in dem die Strafkammer jetzt den Haftbefehl aufgehoben hat. Der nächste Verhandlungstermin im aktuellen Prozess ist am 5. Juli.
Im Prozess geht es um Taten zwischen 2000 und 2017
In der Anklage wird Christian B. vorgeworfen, bei Einbrüchen in Ferienwohnungen und ähnliche Objekte in Portugal drei Frauen vergewaltigt zu haben. Außerdem wird ihm von der Staatsanwaltschaft sexueller Missbrauch von zwei Mädchen an einem Strand sowie auf einem Spielplatz zur Last gelegt. Sämtliche Taten sollen sich zwischen 2000 und 2017 ereignet haben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schilderte bei der Verlesung der Anklage im Februar, B. sei bei den drei Vergewaltigungen brutal und gewaltsam vorgegangen und habe die Opfer unter anderem gefesselt und ausgepeitscht. Er habe das getan, um sich an deren Schmerz und Angst "zu erfreuen". Auch habe er "brutal und hasserfüllt" gehandelt.
Mit Informationen von AFP und dpa
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!