Richter im Gerichtssaal.
Bildrechte: BR24/Michael Reiner

Die Schwurgerichtskammer verhängte gegen die beiden Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe. Die Männer legten Revision ein.

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Mord an Alexandra R.: Angeklagte gehen in Revision

Weil sie die vermisste Schwangere Alexandra R. aus Nürnberg ermordet haben sollen, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei Männer zu lebenslanger Haft verurteilt. Das wollen diese jedoch nicht hinnehmen. Sie legen Revision ein.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Die Leiche der hochschwangeren Alexandra R. ist bis heute nicht gefunden worden. Dennoch hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die beiden angeklagten Männer vor einer Woche zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil wollen der 51-Jährige aus Bosnien-Herzegowina und der 49-jährige Deutsche nicht hinnehmen. Sie legten Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit muss sich nun wohl der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren beschäftigen.

Auch besondere Schwere der Schuld verhängt

Ein Mord ohne Leiche – das Verfahren um das Verschwinden der damals 39-Jährigen hatte große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte am vergangenen Mittwoch einen ehemaligen Lebensgefährten der Frau und einen Geschäftspartner des Mannes wegen Mordes und anderer Verbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Und die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest – eine Haftprüfung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.

Gericht: Angeklagte wollten Betrug vertuschen

Die im achten Monat schwangere Alexandra R. war im Dezember 2022 verschwunden, kurz nachdem sie ihre Pflegetochter von ihrem Wohnort Nürnberg-Katzwang nach Schwabach in den Kindergarten gebracht hatte. Die beiden Männer sollen sie nach Überzeugung der Richter entführt und anschließend aus finanziellen Motiven ermordet haben. Sie hätten mit ihrer Tat einen Betrug an Alexandra R. vertuschen wollen, so das Gericht.

Mehr als 140 Zeugen gehört

Trotz mehrfacher Suche ist die Leiche der Frau bis heute unauffindbar. Um trotzdem zu einem Urteil zu kommen, hörte das Gericht mehr als 140 Zeugen und Sachverständige an. Mehr als 300 Urkunden und Schriftstücke wurden in die Beweisaufnahme eingebracht. Die Angeklagten machten im Prozess keine Angaben zu den Vorwürfen. Ihre Verteidiger forderten Freispruch.

Mit Informationen von DPA

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