Der Unfall war schwer, die Diskussion um illegale Autorennen hielt über Wochen an: Jetzt steht fest, wann der Prozess gegen den mutmaßlichen Parkplatz-Raser in Augsburg beginnt. Wegen des tödlichen Unfalls muss sich der 54-jährige Fahrer ab Oktober vor dem Landgericht Augsburg verantworten.
Der Mann soll laut Anklage bei einem illegalen Autorennen die Kontrolle über seinen hochmotorisierten Wagen verloren haben, durch den Zaun des Möbelhauses geschleudert und gegen einen Einkaufswagenständer geprallt sein. In dem Unfallwagen starb eine 21 Jahre alte Mitfahrerin, auf dem Parkplatz konnten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwei Kundinnen vor dem herannahenden Fahrzeug gerade noch in Sicherheit bringen.
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Dem Unfallverursacher drohen bis zu zehn Jahre Haft
Wie Landgerichtssprecher Peter Grünes am Donnerstag berichtete, hat die Strafkammer das Verfahren eröffnet und ab 11. Oktober insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Mitte November könnte es demnach ein Urteil geben. Nach dem tödlichen Unfall am 26. August 2022 war der Fahrer zunächst auf freiem Fuß geblieben. Doch das Landgericht hatte unmittelbar nach Anklageerhebung einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen, seit Mai sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Ihm drohen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge bis zu zehn Jahre Haft.
Angeklagter soll 145 km/h gefahren sein – erlaubt waren 50
Nach den Ermittlungen war der Mann mit seinem Fahrzeug zunächst an einem beliebten Treffpunkt der Augsburger Auto-Tuner-Szene unterwegs gewesen. Von dort soll er mit drei Mitfahrern gestartet sein und Vollgas gegeben haben, um die Beschleunigung seines schweren Geländewagens zu demonstrieren. In einer Linkskurve soll der 54-Jährige nach nur wenigen Hundert Metern die Kontrolle über sein Auto verloren haben und den Zaun durchbrochen haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann bis zu 145 Kilometer pro Stunde schnell war – erlaubt ist dort Tempo 50.
Mit 67 bis zu 94 Kilometern pro Stunde soll der Mann dann quer über den Möbelhaus-Parkplatz geschleudert sein, ehe der Wagen an der Einkaufswagensammelbox zum Stehen kam. Die 21-jährige Beifahrerin erlitt tödliche Kopfverletzungen, die beiden weiteren Mitfahrer wurden verletzt.
Es soll nicht das erste Rennen auf der Strecke gewesen sein
Nach dem Unfall wurde bekannt, dass der Angeklagte schon früher einmal an der Stelle mit einem Beifahrer im Auto gerast sein soll, damals mit fast 200 Kilometern pro Stunde. Auch diese Fahrt, bei der es zu keinem Unfall kam, wertet die Anklage als verbotenes Rennen.
Der Fall hatte in der Region Augsburg für viele Diskussionen gesorgt. Die Angehörigen der getöteten Frau hatten an dem dann reparierten Zaun des Parkplatzes eine Gedenkstätte errichtet, an der auch Monate später noch regelmäßig Grablichter abgestellt wurden.
Mit Material von dpa.
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