Ein Straßenhund in Italien.
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"Urlaubsmitbringsel" Straßenhund: Was ist zu beachten?

"Urlaubsmitbringsel" Straßenhund: Was ist zu beachten?

Einem Straßenhund oder einer Streunerkatze ein besseres Leben ermöglichen: Auf diesen Gedanken kommen viele Urlauber – und wollen die hilfsbedürftigen Vierbeiner kurzerhand mit nach Deutschland nehmen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.

Abgemagerte oder verletzte Hunde und Katzen begegnen Reisenden in vielen beliebten Urlaubsländern. Im Mittelmeerraum, Osteuropa und Südostasien werden Straßenhunde regelmäßig getötet, zuletzt hat die Türkei ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Welche Besonderheiten haben Straßenhunde?

Hungrige Straßentiere folgen Touristen, die sie füttern. Viele reagieren trotzdem ängstlich oder aggressiv, wenn sich Menschen nähern und sie streicheln wollen. Streunertiere leiden oft an Durchfallerkrankungen und Parasiten. Sie benötigen zunächst eine Untersuchung beim Tierarzt. Die Vereinigung für Tierschutz empfiehlt zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis und Zwingerhusten.

Wer ein Straßentier nach Deutschland bringen möchte, braucht einen blauen EU-Heimtierausweis mit Angaben zum Tierhalter, zum Impfstatus und zur Kennzeichnung mit Chip. Mit der verpflichtenden Tollwut-Impfung erhalten Hunde oft auch eine Bandwurmbehandlung. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) rät zudem zur Immunisierung gegen Staupe, Parvovirose und Leptospirose.

Was braucht man, um ein Straßentier nach Deutschland zu bringen?

Die Anforderungen an Nachweise zum Gesundheitszustand sollten frühzeitig geklärt werden, rät die Biologin Ursula Bauer von "aktion tier - Menschen für Tiere e.V.", denn es gelten verschiedene Fristen. Die gesetzlich vorgeschriebene Tollwut-Erstimpfung muss 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein, nur dann ist sie gültig. Welpen dürfen frühestens ab einem Alter von 15 Wochen in Deutschland ankommen.

Schärfere Regeln gelten bei Straßenhunden aus Ländern außerhalb der EU, schreibt das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) auf seiner Infowebsite. Für Hunde und Katzen aus "nicht-gelisteten Drittländern" sind die EU-Bestimmungen besonders streng. Jungtiere aus beispielsweise Marokko, Ägypten, Serbien oder der Türkei müssen sogar noch älter sein – nämlich mindestens sieben Monate. Erforderlich sind zusätzliche Nachweise und ein Tollwut-Antikörpertest durch ein von der EU zugelassenes Labor.

Was muss man bei der Heimreise mit einem Straßenhund beachten?

Flüge oder Autofahrten erzeugen erheblichen Stress für Tiere, besonders für Straßenhunde, die nicht an Menschen oder an Käfige gewöhnt sind. Tierärzte oder Tierschutzverbände geben Tipps zur geeigneten Nahrung und Vorbereitung. Die Rückreise im Flugzeug erfordert einen von der Fluggesellschaft zugelassenen Transportbehälter und die Abgabe des Tiers zwei bis vier Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter. Einige Fluggesellschaften wie EasyJet und Ryanair lassen Haustiere nicht an Bord.

Jeder Tiertransport muss frühzeitig gebucht werden. TUIfly berechnet beispielsweise einen Aufschlag von 25 Euro, wenn Reisende ihre vierbeinigen Urlaubsmitbringsel erst beim Check-in anmelden. Kleine Tiere bis maximal 8 kg Gewicht dürfen mit ihren Besitzern in die Kabine, etwa bei Lufthansa, Eurowings, Iberia und Turkish Airlines. Das Ticket kostet zwischen 50 und 200 Euro. Alternativ gibt es Plätze für größere Hunde im Frachtraum, was deutlich teurer sein kann.

Konkrete Fragen zur Anreise beantwortet der Zoll, der für die Überwachung der Einreise zuständig ist (externer Link). Pro Person sind maximal fünf Tiere aus Drittländern erlaubt. Kommen die Tiere ohne die erforderlichen Nachweise an, verbringt der Zoll sie in eine dreimonatige Quarantäne. Die Kosten tragen die Besitzer.

Welche Hunde dürfen nicht importiert werden?

Ein EU-Einreiseverbot betrifft gefährliche Hunderassen, z.B. Pitbull, Bullterrier und American Staffordshire-Terrier und Kreuzungen. Je nach Wohnort gibt es aber Ausnahmen, über die das zuständige Ordnungsamt und die örtliche Zolldienststelle informiert. Entscheidend sind die Vorschriften desjenigen Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll.

Im Video: "Gerettete" Hunde aus dem Ausland – was steckt wirklich dahinter?

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