Ein Landwirt (l) und sein Sohn (r) sitzen mit ihren Anwälten im Landgericht auf der Anklagebank.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand
Audiobeitrag

Ein Landwirt (l) und sein Sohn (r) sitzen mit ihren Anwälten im Landgericht auf der Anklagebank.

Audiobeitrag
>

Urteil im Allgäuer Tierskandalprozess erwartet

Urteil im Allgäuer Tierskandalprozess erwartet

Bis zu drei Jahre Haft droht den Angeklagten, die ihre Rinder in Ställen im Allgäu leiden ließen. Dass ihre Tiere nicht ausreichend versorgt wurden, haben zwei Landwirte zum Großteil gestanden. Am Mittwoch könnte in Memmingen das Urteil fallen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im ersten Prozess um den "Allgäuer Tierschutzskandal" vor dem Landgericht Memmingen sollen am Mittwoch (23.11.22) die Beweisaufnahme abgeschlossen und die Plädoyers gehalten werden. Ob auch bereits das Urteil fällt, ist laut einem Gerichtssprecher noch nicht klar.

Unzureichende Versorgung der Rinder weitgehend eingeräumt

Bereits im Oktober hatten die beiden Landwirte die Vorwürfe gegen sie weitgehend eingeräumt: In ihren Betrieben im Unter- und im Oberallgäu sollen sie zahlreiche Rinder, vor allem Kälber, nicht ausreichend versorgt haben, so dass diese über einen längeren Zeitraum leiden mussten. Die Zustände waren 2019 ans Licht gekommen: Nachdem Tierschützer Aufnahmen versteckter Kameras aus dem Stall eines anderen großen Rinderhalters in Bad Grönenbach veröffentlicht hatten, gerieten weitere Landwirte ins Visier der Aufsichtsbehörden. Nach Kontrollen auf den Höfen der Angeklagten mussten einige stark verwahrloste Tiere notgeschlachtet werden.

Günstige Einkaufspreise für Rinder führten zu Überlastung

Die Versäumnisse begründeten beide mit einer massiven Überforderung. Sie hätten zu viele Kälber bei sich aufgenommen, die aufgrund der grassierenden Blauzungenkrankheit günstig zu haben gewesen seien und hätten dabei die eigenen Kapazitäten überschätzt. Beide Landwirte ließen über ihre Verteidiger erklären, das Wohl der Tiere sei ihnen nicht egal gewesen. Obwohl ihnen die Zustände in den Ställen bewusst gewesen seien, hätten sie aber aufgrund der Überforderung oft nicht die erforderlichen Schritte unternommen und etwa einen Tierarzt zu einem kranken Tier gerufen.

Tierärztliches Gutachten für 45 Rinder

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, in insgesamt 54 Fällen Rinder nicht ausreichend versorgt zu haben. Einige Anklagepunkte wurden im Prozessverlauf fallen gelassen. Übrig geblieben sind insgesamt 45 Tiere, für die jeweils ein eigenes tierärztliches Gutachten vorliegt. Außerdem wurden weitere Anklagepunkte wie die möglicherweise illegale Verfüllung einer Kiesgrube oder nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht weiter juristisch verfolgt, weil zu erwarten war, dass diese gegenüber den im Raum stehenden Tierschutzvergehen nicht ins Gewicht fallen würden.

Landwirten drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe

Wegen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz drohen den Landwirten Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Gefängnis. Dass die Angeklagten die Vorwürfe gegen sie weitestgehend eingeräumt haben, könnte sich laut einem Gerichtssprecher strafmildernd auswirken. Für den Vater wäre es nicht die erste Verurteilung: Er ist laut dem Gerichtssprecher bereits vier Mal zu Geldstrafen verurteilt worden: Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wegen Bedrohung und wegen Subventionsbetrugs.

Tierschutzskandal betrifft weitere Milchviehhalter in Bad Grönenbach

Zwei weitere, noch größere Milchviehhalter sind ebenfalls von den Enthüllungen im Zuge des Allgäuer Tierschutzskandals betroffen. Mit den Prozessen gegen die beiden ebenfalls in Bad Grönenbach im Unterallgäu ansässigen Landwirte ist laut dem Gerichtssprecher aber erst im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!