Der Abgeordnete der AfD Franz Schmid wird bis auf Weiteres vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet.
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Verfassungsschutz beobachtet AfD-Abgeordneten Franz Schmid

Verfassungsschutz beobachtet AfD-Abgeordneten Franz Schmid

Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet ein Mitglied der AfD-Führungsebene: Es ist der AfD-Abgeordnete Franz Schmid. Das geht aus einer Anfrage der Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze hervor. Die Hintergründe.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Bereits im Mai dieses Jahres war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz einen AfD-Abgeordneten nach halbjähriger Prüfzeit weiter beobachtet. Jetzt ist klar: Es geht um Franz Schmid.

Das geht aus einer schriftlichen Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katharina Schulze hervor. Darin heißt es: Insgesamt habe sich Schmid "durch sein hohes Engagement und die breite Vernetzung in das rechtsextremistische parteipolitische Vorfeld zu einer treibenden Kraft der Vernetzung zwischen der AfD und der Jungen Alternative einerseits und der rechtsextremistischen Neuen Rechten, insbesondere der Identitären Bewegung, andererseits entwickelt".

Schmid ist Chef der Jungen Alternative in Bayern und sitzt im AfD-Landesvorstand

Franz Schmid ist nicht irgendwer in der AfD: Der 23-jährige AfD-Abgeordnete aus Neu-Ulm ist Chef der Jungen Alternative (JA) in Bayern, sitzt im Bundesvorstand der JA und ist zudem Mitglied im Landesvorstand der Bayern-AfD. Der Verfassungsschutz kommt deshalb zu dem Schluss: Schmid sei der Führungsebene der Partei zuzuordnen und könne somit maßgeblich die weitere Entwicklung der Partei mitgestalten.

Dass die Behörde einen Abgeordneten des Bayerischen Landtages beobachtet und darüber informiert, ist bisher einmalig. Für die Beobachtung von Abgeordneten gelten hohe Hürden, die das Bundesverfassungsgericht 2013 in der sogenannten "Ramelow-Entscheidung" festgelegt hat. Seitdem ist ein solcher Fall in Bayern nicht vorgekommen.

Verfassungsschutz sieht Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

In der Anfrage der Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze, die dem BR exklusiv vorliegt, erklärt der bayerische Verfassungsschutz: Eine Beobachtung sei dann gerechtfertigt, "wenn ein Abgeordneter sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft".

Nach einer Prüffrist von einem halben Jahr, so heißt es weiter in dem Schreiben, sei die Behörde zum Ergebnis gekommen, "dass die Beobachtung des Abgeordneten Franz Schmid auf dieser Grundlage verhältnismäßig ist".

So begründet der Verfassungsschutz die Beobachtung Schmids

Die Verfassungsschützer nennen für ihr Vorgehen mehrere Gründe: Zum einen propagiere Schmid einen gegen die Menschenwürde gerichteten ethnischen Volksbegriff und fordere "in ebenfalls verfassungsfeindlicher Weise eine 'Remigration' von Personen".

Weiter heißt es: "Darüber hinaus ist der Abgeordnete Franz Schmid bestrebt, die Vernetzung der AfD hin zum extremistischen Vorfeld der Partei zu intensivieren."

Als dritten Grund gibt der Verfassungsschutz an, dass Schmid die durch sein Mandat erlangten finanziellen und materiellen Ressourcen zur finanziellen Unterstützung extremistischer Gruppierungen missbrauche.

Für die Vernetzung Schmids im rechtsextremen Milieu gibt der Verfassungsschutz ein Beispiel: Der schwäbische AfD-Abgeordnete habe an einem Vernetzungstreffen einer Regionalgruppierung der Identitären Bewegung in Dasing teilgenommen, an der der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner gesprochen haben soll. Schmid habe bei dem Treffen ein T-Shirt der Identitären Bewegung getragen.

Verfassungsrechtler: Argumentation nachvollziehbar

Philipp Austermann, Professor für Staats- und Verfassungsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, hält die rechtliche Argumentation des Landesamtes für nachvollziehbar. Sie folge exakt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. „Danach ist die Beobachtung eines Abgeordneten durch den Verfassungsschutz nur in engen Grenzen möglich, insbesondere wenn ein Abgeordneter sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft. Das LfV hat für Letzteres klare Belege geliefert."

💬 BR24-User “Muehldorfer” hat in den Kommentaren gefragt: Was bedeutet "beobachten" eigentlich genau? Das Team von "Dein Argument" hat ergänzt: 

Nach einer Vorprüfung durch die Verfassungsschutzbehörden kann eine tiefergehende Beobachtung von Personen oder Gruppen angeordnet werden. Dies passiert laut der Bundeszentrale für politische Bildung, wenn "das Verhalten das staatliche Gefüge gefährdet. Wenn also eine radikale Meinung zu einer extremistischen Bestrebung wurde."

Diese Beobachtung bedeutet dann konkret, dass der Verfassungsschutz auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Hierzu gehören zum Beispiel die verdeckte Beobachtung von Personen, die Arbeit mit Vertrauenspersonen (V-Leuten), die Überwachung der Kommunikation und die verdeckte Beobachtung der Internetnutzung. Dabei darf es laut Paragraf 19, Bayerisches Verfassungsschutzgesetz, allerdings nicht zum Einsatz von sogenannten Vertrauensleuten, also Spionen, kommen. Ebenso dürfen Mitarbeiter eines Parlamentariers nicht als V-Leute genutzt werden.

Zuletzt betonte der Verfassungsschutz allerdings, erst einmal auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zu verzichten. Bei Abgeordneten kommt zudem hinzu, dass Aussagen und Abstimmungsverhalten innerhalb des Parlaments von der Beobachtung ausgenommen sind. Vor der Vorprüfung darf sich der Verfassungsschutz nur über öffentlich zugängliche Quellen Informationen beschaffen. Hierzu gehören zum Beispiel auch Social-Media-Beiträge.

Der Verfassungsschutz ist aber keine Strafverfolgungsbehörde. Die gesammelten Informationen werden an die Bundesregierung und die Landesregierungen sowie an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Für das Verbot einer politischen Partei oder eines Vereins sind die juristischen Hürden hoch. Politische Parteien darf in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht verbieten. Beantragen dürfen das nur Bundestag, Bundesrat sowie die Bundesregierung. 💬

Grünen-Chefin Schulze: "Recherchen zeigen, wie gefährlich Franz Schmid ist"

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze, findet die Beobachtung des schwäbischen AfD-Abgeordneten richtig: "Die Recherchen des bayerischen Verfassungsschutzes zeigen deutlich, wie gefährlich Franz Schmid ist. Ich begrüße das konsequente und entschlossene Handeln zum Schutz unserer Demokratie." Schmid habe enge Verbindungen ins rechtsextremistische Vorfeld und unterstütze dieses auch finanziell, so Schulze.

"Er ist ein Politiker, der ganz offen die Idee vertritt, Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu vertreiben", sagt Schulze.

Die Grünen fordern erneut ein Parteiverbot der AfD auf Bundesebene. "Die AfD ist eine Gefahr für unser Land und eine Gefahr für unsere Demokratie. Es gilt jetzt die Prüfung eines AfD-Verbots voranzutreiben", so die grüne Fraktionschefin.

Schmid: "Verfassungsschutz schmeißt mit Schmutz"

Auf BR-Anfrage wirft Franz Schmid dem Verfassungsschutz "Stasi-Methoden" vor: "Der Verfassungsschutz schmeißt hier wiederholt mit Schmutz, in der Hoffnung, dass irgendetwas hängen bleibt," so der AfD-Politiker.

Das Vorgehen sei "einfach unterirdisch", kritisiert Schmid. "So etwas kenne ich eigentlich nur aus dem Geschichtsbuch, Stichwort Stasi." Die Verfassungsschutzbehörden haben laut Schmid "jede Seriosität verloren".

Aigner sieht schwerwiegende Vorwürfe gegen Schmid

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) sieht schwerwiegende Vorwürfe gegen AfD-Mandatsträger. Erst die Anklage gegen Daniel Halemba, nun die Beobachtung von Franz Schmid. Die Entwicklung der AfD verfolge sie mit Sorge: "Von den Abgeordneten erwarte ich natürlich, dass sie sich für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen und nicht dagegen ankämpfen."

Aigner versucht seit einiger Zeit, verfassungsfeindlichen Mitarbeitern im Landtag das Gehalt zu streichen. Derzeit lässt der Landtag anhand eines Gutachtens prüfen, ob und wie das zulässig wäre.

CSU-Fraktionschef: AfD will "einen anderen Staat"

Auch der Vorsitzende der CSU-Fraktion Klaus Holetschek zeigt sich erschüttert über die neuen Erkenntnisse: "Im Bayerischen Landtag sitzen Abgeordnete, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen und ein anderen Staat wollen. Das ist brandgefährlich", so der Fraktionschef. Holetschek sieht es als Gebot der Stunde, die Demokratie mit allen demokratischen und rechtlichen Mitteln gegen deren Feinde zu verteidigen und die staatlichen Institutionen zu schützen. "Bayern steht für Vielfalt und Offenheit", sagt der CSU-Abgeordnete.

Weitere AfD-Abgeordnete mit Gefährdungspotenzial für Demokratie

In seiner Antwort erwähnt der Verfassungsschutz zudem, dass gegen andere AfD-Abgeordnete die Beobachtung nach einer halbjährigen Prüfphase beendet worden sei. Eine Beobachtung sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verhältnismäßig. Bei manchem Abgeordneten jedoch sei die Prüfphase verlängert worden. Um wie viele AfD-Parlamentarier es sich dabei handelt, gaben die Verfassungsschützer nicht bekannt.

AfD-Fraktion: Kein Kommentar

Die AfD-Fraktionschefin im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, möchte die neuen Erkenntnisse auf BR-Anfrage nicht kommentieren. Stattdessen verweist ein Sprecher auf eine frühere Antwort, in der die Fraktionschefin betonte, dass man sich nichts vom "sogenannten Verfassungsschutz" vorschreiben lasse. Zudem sei der Verfassungsschutz eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums.

Anfang des Jahres bestätigte der Verfassungsschutz zudem, dass einzelne AfD-Politiker sich stärker mit der rechtsextremen Szene vernetzten.

Im Video: AfD-Abgeordneter Schmid unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

Franz Schmid
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Franz Schmid

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