Symbolbild: Eine Schülerin wirft Werbeprospekte in einem Briefkasten
Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Silvia Marks

Bayerns Sozialministerin Scharf hat die Vorteile von Ferienjobs hervorgehoben. Dennoch dürfe auch die Erholung der Schüler nicht zu kurz kommen.

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Langeweile in den Ferien? Sozialministerin wirbt für Schülerjobs

Zeitungsausträger, Eisverkäufer oder Kassierer: Die Sommerferien nutzen viele Schülerinnen und Schüler, um sich etwas dazuzuverdienen. Bayerns Sozialministerin Scharf findet diesen Einsatz gut. Jugendliche könnten so wertvolle Erfahrungen sammeln.

Sechs Wochen lang Sommerferien: Für viele Schülerinnen und Schüler in Bayern heißt das Ausschlafen, Freunde treffen und die Nachmittage im Schwimmbad verbringen. Einige nutzen die Zeit fernab der Schulhäuser aber auch, um sich etwas dazuzuverdienen. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat dieses Engagement gelobt. Gleichzeitig erinnerte sie daran, dass trotz Ferienjobs die Erholung in den Sommerferien nicht zu kurz kommen dürfe.

Ferienjobs bieten viele Vorteile für die spätere berufliche Laufbahn

Die CSU-Politikerin betonte, wie wichtig es für Schülerinnen und Schüler sei, außerhalb der Schule schon erste praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Durch Ferienjobs würden Jugendliche den Arbeitsalltag kennenlernen, ihre sozialen und fachlichen Kompetenzen erweitern und Kontakte knüpfen.

"Das ist für zukünftige Bewerbungen oder der Suche nach einem weiteren Praktikumsplatz von Vorteil", so die Ministerin. An diesen Erfahrungen könnten sich die Schüler später beruflich orientieren.

Minister mahnt: "Spielregeln" beachten

Doch die Erfahrungen und natürlich auch das selbst verdiente Geld dürfen laut Scharf nicht im Vordergrund stehen. Stattdessen sollten die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der jungen Leute oberste Priorität haben, erklärte sie. Die Rahmenbedingungen gebe das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. So seien gefährdende Arbeiten wie etwa am Fließband oder im Akkord grundsätzlich verboten, mit wenigen Ausnahmen auch das Arbeiten an Wochenenden.

Für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren würden zudem generell strengere Regelungen gelten. Sie dürften nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs wie Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Die Regelungen gewährleisteten, dass Jugendliche ihre Ferienzeit für persönliche Weiterentwicklung, aber auch für ausreichende Erholung nutzten, erinnerte Scharf.

Mit Informationen der KNA.

Im Video: Ferienjob auf der Almhütte - PULS-Reportage

Shushan Delal Yücebas
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PULS Reportage: Job auf der Almhütte

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