Es muss ein grausames Bild gewesen sein, das sich den Mitarbeitenden des Veterinäramts Oberallgäu vor rund einer Woche bei der Kontrolle eines landwirtschaftlichen Betriebs im Norden des Landkreises Oberallgäu geboten hat: Rund 120 Rinder und 55 Schweine fanden sie nach Angaben des Landratsamts dort vor, der Großteil von ihnen unterernährt oder krank, dazu die Kadaver von rund 30 verendeten Rindern.
Amt räumt mit Polizei und Staatsanwaltschaft den Betrieb
Die Reaktion kam prompt: Das Amt ordnete an, die Tiere sofort aus dem Stall zu bringen und dem Eigentümer die Haltung zu untersagen. Einige Tage dauerte es dann aber doch, bis Mitarbeitende den Betrieb zusammen mit Beamten von Polizei und Staatsanwaltschaft schließlich am Samstag räumten. Das Amt spricht in dem Zusammenhang von einem großen organisatorischen Aufwand.
Bauer kann sich Tod der Tiere nicht erklären
Der Bauer bestätigte dem BR im Gespräch die Zahl von rund 30 toten Rindern auf seinem Hof. Anfang des Jahres habe es angefangen, dass die Tiere plötzlich umgefallen und tot gewesen seien. Eine Erklärung dafür hat der Landwirt nach eigenen Angaben nicht.
"Manche Tiere waren ein bisschen in einem schlechten Zustand. Das ist mir auch klar", sagte der Landwirt dem BR weiter. "Aber der Großteil war in einem guten Zustand", behauptet er. Einen Tierarzt oder Behörden hatte der Mann nicht eingeschaltet. "Das war vielleicht mein Fehler", so der 68-Jährige, der allein auf seinem Hof im Oberallgäu lebte.
Betrieb ist bereits vorher aufgefallen
Nach Angaben des Landratsamts war der Betrieb bereits bei vorherigen Kontrollen aufgefallen. So seien in der Vergangenheit Verstöße etwa im Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie beim Tierseuchenrecht festgestellt worden. Das nahmen die Behörden zum Anlass, den Betrieb jetzt erneut zu prüfen. Dabei seien die erheblichen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt worden. Die Tiere seien inzwischen anderweitig untergebracht worden, so das Veterinäramt.
Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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