Dieser Text ist Teil des Faktenchecks dem BR24-Wahl-Talk vom 06.09.2023 mit Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und erstmals am 07.09.2023 erschienen. Den Artikel finden Sie hier.
Die Behauptungen:
Hubert Aiwanger (Freie Wähler): “Warum beschleunigt die Ampel dann die Aushändigung des deutschen Passes? Dass auch Syrer nach fünf Jahren den deutschen Pass bekommen, wenn sie nicht integriert sind."
Dem widersprach Martin Hagen (FDP) vehement: “Nein, falsch, Lüge, Fake News. Wir verschärfen die Kriterien sogar, Herr Aiwanger.”
Richtig oder falsch?
Es ist richtig, dass auch Syrerinnen und Syrer nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können. Die Behauptung, dies sei auch möglich, wenn sie nicht integriert seien, ist falsch.
Dass nach der Reform nicht eingebürgert werden kann, wer Geld vom Staat bekommt, wird als Verschärfung des Gesetzes angesehen: "Bislang galt eine Ausnahme für all diejenigen, die die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen 'nicht zu vertreten' haben", wie in diesem Tagesschau-Artikel anhand eines Beispiels dargelegt wird.
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Die Fakten:
Die Ampel-Koalition im Bund hat am 23. August 2023 die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts auf den Weg gebracht: Das Kabinett verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf. Das Bundesinnenministerium rechnet damit, dass der Entwurf im ersten Halbjahr 2024 im Parlament verabschiedet wird.
Im Kern sieht die Reform vor, dass Zugewanderte ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben müssen - das war bislang der Fall. Die Einbürgerung soll beschleunigt werden: Statt nach acht Jahren soll eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren möglich sein. Bereits nach drei Jahren (statt bisher sechs) kann eingebürgert werden, wer "besondere Integrationsleistungen" vollbracht hat. Einbürgerungswillige aus der sogenannten Gastarbeiter-Generation sollen keinen Einbürgerungstest mehr absolvieren müssen.
Wer den deutschen Pass will, muss den Lebensunterhalt bestreiten können
Auf der Webseite des Bundesinnenministeriums wird außerdem dargelegt: "Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können. Für einen Anspruch auf Einbürgerung dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder XII) bezogen werden, wie etwa die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)."
Ausnahmen für ehemalige Gastarbeiter und Vollzeitbeschäftigte
Ausnahmen soll es unter bestimmten Voraussetzungen für ehemalige Gastarbeiter geben, sowie für "ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Vollzeit erwerbstätig sind und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate waren". Auch Eheleute einer voll erwerbstätigen Person sollen unter Voraussetzungen von der Regelung ausgenommen sein.
Die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts war also und soll weiterhin Voraussetzung für eine Einbürgerung sein. Wer Geld vom Staat bekommt, soll in der Regel nicht eingebürgert werden. An dieser Stelle würde das Staatsangehörigkeitsrecht strenger werden als bisher, wenn es der Bundestag so beschließt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hält in Bezug auf die Einbürgerung von syrischen Staatsangehörigen, die infolge des Bürgerkriegs nach Deutschland gekommen seien, fest: "Bei ihnen besteht, das lässt sich aus den Einbürgerungsstatistiken der Jahre 2021/2022 entnehmen, eine sehr große Einbürgerungsbereitschaft, die auch dazu geführt hat, dass in großer Zahl besondere Integrationsleistungen erbracht wurden."
Das Statistische Bundesamt nennt in seinen Pressemitteilungen vom Juni 2022 und Mai 2023 als Voraussetzung für die Einbürgerung "unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse" sowie einen gesicherten Lebensunterhalt.
Laut Statistischem Bundesamt machten im Jahr 2022 Syrerinnen und Syrer mit einem Anteil von 29 Prozent die größte Gruppe der Eingebürgerten aus. "Insgesamt wurden 48.300 syrische Staatsangehörige eingebürgert."
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