In Babenhausen im schwäbischen Landkreis Unterallgäu wurden bei dem Hochwasser Anfang Juni viele Straßen und Häuser überflutet.
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Bayern verlängert die Antragsfrist für Hochwasser-Soforthilfen nach der Flutkatastrophe im Juni. Betroffene haben nun bis Ende September Zeit.

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Antragsfrist für Hochwasser-Soforthilfe in Bayern verlängert

Antragsfrist für Hochwasser-Soforthilfe in Bayern verlängert

Nach dem Hochwasser in Bayern Anfang Juni laufen vielerorts noch immer die Aufräumarbeiten. Die Staatsregierung hat nun die Antragsfrist für die Soforthilfe verlängert. Bayernweit wurden laut Finanzministerium bislang 28,5 Millionen Euro ausbezahlt.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Vom Hochwasser betroffene Privathaushalte bekommen länger Zeit, um einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen. Das teilt das Bayerische Finanzministerium mit. Eigentlich wäre die Frist am 31. August abgelaufen. Nun wird sie bis zum 30. September verlängert.

Finanzminister Füracker: Wollen allen Berechtigten die Möglichkeit auf Hilfe bieten

"Bereits wenige Tage nach Beginn des Hochwassers konnten erste Hilfsgelder an die Betroffenen ausgezahlt werden – im Rahmen der Soforthilfen für Privathaushalte bereits über 28,5 Millionen Euro", sagt Finanzminister Albert Füracker (CSU). Das Hochwasserereignis im Frühsommer habe die Menschen völlig unerwartet vor enorme Herausforderungen gestellt. Um allen berechtigten Privathaushalten die Möglichkeit zu bieten, einen ordnungsgemäßen Antrag zu stellen und die Soforthilfen in Anspruch zu nehmen, werde die Frist bis 30. September verlängert, kündigt Füracker an.

Bereits während des Hochwassers hatte die bayerische Staatsregierung Hilfen versprochen. "Keine Sorgen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir helfen, wir sind da, Sie können sich auf Bayern verlassen", sagte etwa Ministerpräsident Markus Söder (CSU). "100 Millionen + x, so viel wie gebraucht wird, wird es am Ende werden."

Anträge müssen im Landratsamt oder im Rathaus gestellt werden

Die bayerische Staatsregierung hat nach dem Junihochwasser insgesamt einen Etat von 200 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung der Betroffenen zur Verfügung gestellt. Überflutungen und stark gestiegene Grundwasserpegel hatten Ende Mai und Anfang Juni teils erhebliche Schäden angerichtet. Dauerregen hatte die Donau und viele kleine Flüsse in Schwaben, Oberbayern, der Oberpfalz und Niederbayern anschwellen lassen.

Der Freistaat zahlt betroffenen Privathaushalten demnach Soforthilfen für Hausrat und für Ölschäden an Wohngebäuden. Anträge hierfür müssen bei den zuständigen Landratsämtern gestellt werden, in kreisfreien Städten wie Regensburg, Straubing und Passau bei den Rathäusern. Das geht auch per E-Mail. Die Antragsformulare sind im Internet zu finden.

Soforthilfe: Bis zu 5.000 Euro für Hausrat, bis zu 10.000 Euro bei Ölschäden

Bis zu 5.000 Euro Soforthilfe können Haushalte für die Neubeschaffung von zerstörtem Hausrat bekommen, für Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Wären die Schäden versicherbar gewesen, ist für Nichtversicherte nur die Hälfte möglich. Ob man Mieter oder selbstnutzender Eigentümer ist, spielt keine Rolle. Für Unternehmen, Freiberufler und Landwirte gibt es vom Freistaat separate Soforthilfen. Hier gelten andere Fristen.

Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt. Ist die Existenz gefährdet, besteht für Privathaushalte auch die Möglichkeit für Finanzhilfen aus dem Härtefonds.

In Schwaben bisher rund 14 Millionen Euro ausbezahlt

In Schwaben wurden bislang so mehr als 14 Millionen Euro Hochwasser-Soforthilfen ausbezahlt. Wie eine Nachfrage des BR bei den Landkreisen Günzburg, Augsburg, Donau-Ries, Unterallgäu und Dillingen ergab, wurden bislang mehr als 6.000 Anträge gestellt. Gerade in den stark betroffenen Gebieten wie Günzburg, Landkreis Augsburg, Dillingen und im Unterallgäu wurden nach eigenen Angaben mehrere Millionen Soforthilfen ausgezahlt. So seien im Unterallgäu 2,9 Millionen Euro, in Dillingen 1,3 Millionen Euro ausbezahlt worden.

Im Landkreis Günzburg beispielsweise haben rund 2.800 Haushalte die Soforthilfe des Freistaats beantragt. Laut Landratsamt wurden bislang mehr als sieben Millionen Euro ausgezahlt. Eine Anfrage, wie viele Anträge im Landkreis Neu-Ulm gestellt wurden, blieb bislang unbeantwortet.

Betroffene in Augsburg zeigen dennoch Unverständnis über Soforthilfen

Die Landratsämter teilten mit, dass die Soforthilfen eine gute Unterstützung seien, allerdings, heißt es etwa vom Landratsamt Donau-Ries, deckten die Soforthilfen oft nur einen kleinen Teil der Schäden ab und seien nur zur ersten Schadensbewältigung gedacht. Darüber hinaus gab es bei vielen Betroffenen auch Unverständnis über die Art der Soforthilfen. So teilte das Landratsamt Augsburg mit, dass die Hilfen zwar bei "Haushalt/Hausrat" und "Ölschäden an Gebäuden" greifen würden, aber nicht bei Grundwasser-Anstieg und nicht bei Wasserschäden am Gebäude.

Bayernweit sind bisher rund 12.600 Soforthilfeanträge von Privathaushalten eingegangen und mehr als 28,5 Millionen Euro an Soforthilfen ausgezahlt, so das Finanzministerium auf BR-Anfrage. Zur Gesamtsumme der gemeldeten Schäden lägen aber keine gesicherten Kenntnisse vor, hieß es. Grund sei, dass im Rahmen der Soforthilfeanträge kein Schadensnachweis zu führen ist, so ein Ministeriumssprecher.

Auch Caritas-Verbände bieten Hilfe an

Auch die Caritas-Verbände in den Hochwasser-Regionen bieten Betroffenen finanzielle Hilfe und psychosoziale Beratung an. Der Caritas-Diözesanverband Regensburg unterstützt Betroffene zum Beispiel aus seiner Katastrophenhilfe, hier endet die Frist erst im Mai. In Schwaben verfügen Caritasverbände über Spendengelder, die sie verteilen können. Zudem kann man sich in Regensburg und Augsburg bei der Caritas melden, wenn man Bautrockner benötigt.

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