Niederbayern war bei den letzten Wahlen eine AfD-Hochburg. Im Landkreis Deggendorf erreichte die Partei bei der Landtagswahl im vergangenen Jahr 20 Prozent. Soll sie nun verboten werden? Die Deggendorfer sind geteilter Meinung. Aber vor allem sei das eine Frage, die nur das Verfassungsgericht klären könne.
Hätte ein AfD-Verbotsverfahren denn Erfolg? Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, erklärt: Entscheidend ist, ob die Verfassungswidrigkeit der AfD nachgewiesen werden könne. "Nach dem jetzigen Wissensstand, der mir zur Verfügung steht, scheint mir der Nachweis der Verfassungswidrigkeit kaum möglich zu sein." Gleichzeitig schränkt Papier ein, die Verfassungsschutzämter auf Bundes- und Landesebene könnten über zusätzliche Erkenntnisse verfügen, die eine Verfassungswidrigkeit belegen.
CSU: Erinnert an gescheitertes NPD-Verbot
Die bayerische Staatsregierung ist genau an diesem Punkt skeptisch. Florian Herrmann (CSU), Leiter der Staatskanzlei, erinnert dabei an das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren, "wo das Bundesverfassungsgericht im Grunde ja angesichts des Verbotsverfahrens der NPD Hürden aufgestellt hat, die es nahezu verunmöglichen, Parteien zu verbieten, insbesondere dann, wenn sie relativ weitgehend schon etabliert sind."
Auch Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, pflichtet Herrmann bei. Der Antrag sei "falsch und kontraproduktiv", er "würde der AfD nur die Möglichkeit geben, sich als Opfer zu inszenieren und daraus möglicherweise zusätzliche Zustimmung zu erreichen." Die AfD ließe sich nicht "weg verbieten, nur weg regieren". Unter den Unterstützern des AfD-Verbotsantrags findet sich kein CSU- oder FDP-Abgeordneter.
SPD-Abgeordnete: Opfer-Argument zieht nicht
Widerspruch an diesem Punkt kommt von der Starnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge: "Egal, was wir machen, die AfD wird sich immer als Opfer stilisieren. Deswegen kann das für mich kein Grund sein, etwas zu tun oder nicht zu tun."
SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert indes spricht sich gegen den AfD-Verbotsantrag aus. Aus der Bundesregierung hat sich noch keine Stimme für ein Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht ausgesprochen.
AfD: "Angriff auf die Demokratie"
Die AfD selbst sieht das Vorgehen der fraktionsübergreifenden Bundestagsgruppe als Angriff auf die Demokratie und ihre Millionen Wählerinnen und Wähler bei der letzten Bundestagswahl an. Laut dem AfD-Landtagsabgeordneten Gerd Mannes aus Günzburg stehe die Partei eindeutig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung: "Extremisten findet man ja eher bei den anderen Parteien wie bei den Grünen oder bei den Linken." Die AfD habe als "Volkspartei" viele unterschiedliche Strömungen und Meinungen. "Aber unser Parteiprogramm ist eindeutig, demokratisch und entsprechend dem Grundgesetz legitimiert."
Ob das Verbotsverfahren tatsächlich kommt, wird sich noch zeigen: Im Laufe des Monats soll in den jeweiligen Fraktionen darüber beraten werden.
Im Video: AfD-Verbotsverfahren - Streit um Erfolgsaussichten
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