Hinweis: Wir haben die Behauptungen – wie bei allen Themen, die wir überprüfen – nach drei Kriterien ausgewählt: Verbreitung, Relevanz und Überprüfbarkeit. Es spielt keine Rolle für die Veröffentlichung, ob die Behauptung richtig oder falsch ist oder wer die Behauptung geäußert hat. Hier können Sie mehr darüber lesen, wie der #Faktenfuchs arbeitet.
Die Wahlarena mit Alexander Dobrindt (CSU), Carsten Träger (SPD), Jamila Schäfer (Grüne) und Katja Hessel (FDP) können Sie in der Mediathek anschauen.
Den Faktencheck zur Wahlarena mit Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Ates Gürpinar (Die Linke), Klaus Ernst (BSW) und Stephan Protschka (AfD) finden Sie hier.
Alexander Dobrindt (CSU) thematisierte unter anderem die Mütterrente und die Förderung von E-Mobilität.
Mütterrente und Altersarmut
Die Behauptung:
Alexander Dobrindt (CSU): "(...) möchte ich nochmal deutlich machen, dass wir für die Erweiterung der Mütterrente uns einsetzen, das verhindert nämlich gerade Altersarmut."
Der Kontext:
Aus dem Publikum kam die Frage, wie das Leben im Alter bezahlbar bleiben kann.
Richtig oder falsch?
Die Mütterrente selbst schützt laut Wirtschafts- und Sozialexperten vor Altersarmut. Die Erweiterung, für die sich die CSU stark macht, hätte finanziell jedoch vergleichsweise geringe Auswirkungen auf einzelne Rentner. Im Wahlprogramm der Union findet sich die Erweiterung der Mütterrente nicht.
Die Fakten:
Die Mütterrente, die auch Väter erhalten können, existiert seit 2014. Sie legt fest, dass Elternteile, die vor 1992 geborene Kinder haben, sich mehr Erziehungsjahre für die Rente anrechnen lassen können. Das erhöht die gesetzliche Rente dieses Elternteils.
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von den sogenannten Rentenpunkten ab, die bis zum Renteneintritt gesammelt wurden. Wer jährlich den Durchschnitt aller Versicherten brutto verdient, erhält einen Rentenpunkt. Laut Deutscher Rentenversicherung liegt dieser Durchschnitt im Jahr 2025 bei 50.493 Euro. Wer mehr verdient, bekommt mehr Entgeltpunkte. Wer weniger Einkommen hat – etwa weil er oder sie sich um die Kinder kümmert – erhält weniger Punkte.
Bis 2014 konnten sich Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, insgesamt nur ein Jahr, also einen vollen Rentenpunkt, als Erziehungszeit anrechnen lassen. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, waren es drei Jahre. Gegen diesen Unterschied machte die CSU 2013 Wahlkampf und forderte die Mütterrente, welche die Koalition aus Union und SPD 2014 dann beschloss.
Fortan konnten für jedes vor 1992 geborene Kind zwei volle Jahre angerechnet werden. Mit Beginn 2019 wurde die anzurechnende Erziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, um ein weiteres halbes Jahr erhöht, auf somit zweieinhalb Jahre. Der Unterschied zu den danach Geborenen schrumpfte also auf ein halbes Jahr.
Diese Mütterrente schützt nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) viele Frauen vor Altersarmut. Demnach profitieren insbesondere Frauen mit zwei oder mehr Kindern sowie die ärmsten 20 Prozent von der Mütterrente. Bei Frauen, die Mütterrente beziehen, steigt die monatliche Bruttorente laut DIW im Schnitt um 107 Euro. Auch laut dem Sozialverband VdK ist die Mütterrente ein "wirksamer Schutz gegen Altersarmut".
Die CSU fordert nun den Unterschied zu den drei Erziehungsjahren (bei ab 1992 geborenen Kindern) abzuschaffen und die Mütterrente um weitere sechs Monate Erziehungszeit zu erhöhen. Würde diese Forderung umgesetzt, könnten sich künftig alle Eltern pro Kind drei Jahre als Erziehungszeit für die Rente anrechnen lassen.
Ob bzw. wie viel Altersarmut diese weitere Erhöhung verhindern würde, lässt sich nicht sagen. Der Wert eines Entgeltpunktes beträgt derzeit laut Deutscher Rentenversicherung 39,32 Euro. So viel Bruttorente mehr im Monat hätte also eine Bezieherin der Mütterrente mit zwei Kindern, wenn die von der CSU geforderte Angleichung erfolgt. Eine solche Erweiterung würde den Staat nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung jährlich rund 4,45 Milliarden Euro kosten.
Im aktuellen Bundestagswahlprogramm der Union findet sich der Begriff "Mütterrente" allerdings nicht. Anfang Februar sagte Friedrich Merz im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): "Ich verstehe das Anliegen der CSU. Nur müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass wir in Zeiten knapper Kassen Politik gestalten. Mir ist wichtig, dass wir die Kita-Infrastruktur ausbauen und mehr gute Betreuungsmöglichkeiten für die Familien bieten."
Weniger E-Autos nach Förder-Stopp
Die Behauptung:
Alexander Dobrindt (CSU): "Die Elektromobilität, wir wollen sie - auch das steht bei uns im Programm - weiter fördern. Wir wollen sie wieder neu fördern, nachdem die Ampel diese Förderung aufgegeben hat von heute auf morgen und dann sind die Verkäufe der E-Mobilität, der E-Autos drastisch eingebrochen."
Richtig oder falsch?
Richtig. Tatsächlich hat die Ampel-Regierung eine Förderung für den Neukauf von E-Autos Mitte Dezember 2023 auslaufen lassen. 2024 wurden 27 Prozent weniger E-Autos zugelassen als noch 2023.
Die Fakten:
Bis Mitte Dezember 2023 konnten Käufer neuer Elektroautos eine staatliche Prämie von bis zu 4500 Euro erhalten. Diese hatte noch die große Koalition unter Angela Merkel (CDU) 2016 eingeführt. Dass die Förderung auslief, hatte den Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht zuvor den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärte. Vor diesem Urteil plante die Ampel, die Prämie zum ersten Januar 2024 auf 3000 Euro zu senken und dann am Ende des Jahres auslaufen zu lassen.
Richtig ist auch, dass 2024, also nach dem Ende der Förderung, weniger Elektroautos neu zugelassen wurden als noch im Jahr zuvor. Die Zahl sank um 27 Prozent von 524.219 auf 380.609.
Ob das nur finanzielle Gründe hatte, ist allerdings unklar. Laut einer repräsentativen Umfrage von 2024 sprachen auch geringere Reichweiten oder wenige Ladesäulen bei vielen Befragten gegen die Anschaffung eines E-Autos.
Im Januar 2025 wurden hingegen fast 35.000 Elektroautos neu zugelassen, das sind 53,5 Prozent mehr als noch im Januar 2024. Laut dem Think Tank International Council on Clean Transportation (ICCT) liegt das auch an verschärften CO₂-Zielvorgaben der EU für Autohersteller. Um Strafzahlungen zu vermeiden, müssen Hersteller laut ICCT ihre Absätze für Elektroautos steigern. Das können sie erreichen, indem sie beispielsweise kostengünstigere Modelle einführen.
Die CSU will laut ihrer "Bayern-Agenda" für die Bundestagswahl 2025 die "Förderung der E-Mobilität durch einen effektiven Ausbau der Ladeinfrastruktur, der Einführung eines vergünstigten Ladestrompreises und einer neuen E-Mobilitätsprämie". Wie hoch diese E-Mobilitätsprämie sein würde, steht im Programm nicht.
Im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU ist die Förderung der Elektromobilität nicht gefordert, dort steht: "Neben der Elektromobilität sollen alle klimafreundlichen Möglichkeiten für alternative Antriebe und energieeffiziente Kraftstoffe genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise E-Fuels, Wasserstoff und nachhaltige Biokraftstoffe."
Carsten Träger (SPD) sprach in der Wahlarena etwa über die Auswirkungen der Partei-Wahlprogramme und klimaneutrales Heizen.
Mehr klimaneutrales Heizen für deutsche Klimaziele
Die Behauptung:
Carsten Träger (SPD): "Ich bin ganz wie meine Partei der Meinung, dass wir auf Erneuerbare Energien setzen, dass wir auf E-Mobilität setzen, dass wir übrigens auch in dem umstrittenen Bereich Wärme etwas tun müssen, weil sonst kommen wir tatsächlich nicht da raus, wo wir am Ende rauskommen wollen."
Richtig oder falsch?
Richtig. Wenn Deutschland die Klimaschutz-Verpflichtungen aus internationalen Abkommen und seine selbst gesetzten Klimaschutzziele erreichen will, müssen die CO₂-Emissionen im Wärmesektor sinken.
Die Fakten:
Das Statistische Bundesamt hat die gesamten Emissionen des Heizens privater Haushalte für das Jahr 2021 berechnet. In dieser Rechnung sind auch die indirekten Emissionen enthalten, die beispielsweise bei der Erzeugung von Energie in Kraftwerken entstehen. Danach waren "knapp 70 Prozent des CO₂-Ausstoßes von insgesamt 210 Millionen Tonnen im Bereich Wohnen auf das Heizen zurückzuführen". 2021 machte das Heizen in Privathaushalten demnach ungefähr 19 Prozent der gesamten Emissionen Deutschlands aus.
Deutschland hat sich mehreren nationalen und internationalen Klimaschutzzielen verpflichtet - zum Beispiel dem Pariser Klimaschutzabkommen, nach dem die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius begrenzt werden soll. Das Umweltbundesamt schreibt: "Oberste Prämisse einer nachhaltigen Klimaschutzpolitik ist im Sinne des Vorsorgeprinzips die Vermeidung von Treibhausgasemissionen."
Sowohl die Europäische Union als auch Deutschland wollen bis 2030 ihre Treibhausgase im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent reduzieren. Deutschland will laut nationalem Klimaschutzgesetz bis 2045 treibhausgasneutral werden.
Diese Ziele können nicht erreicht werden, wenn die Emissionen beim Heizen nicht stark zurückgehen. Der von der Bundesregierung berufene Expertenrat für Klimafragen schreibt in einem Gutachten aus 2024: Für den Anteil an Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, gebe es zwar kein politisches Ziel, "aber im Sinne der Klimaneutralität muss dieser Anteil langfristig auf null absinken".
Aktuell werden laut Expertenrat noch mehr als 70 Prozent aller Heizungen mit fossilen Energien betrieben. Gemessen an der aktuellen Ausbaugeschwindigkeit von Wärmepumpen läge dieser Anteil 2045 laut Expertenrat immer noch bei circa 58 Prozent. Soll Heizen bis 2045 keine Emissionen mehr ausstoßen, müssten fossil betriebene Heizungen also deutlich schneller ersetzt werden. Gleichzeitig müsste bis dahin die gesamte Stromerzeugung klimaneutral werden, damit auch Wärmepumpen keine Emissionen verursachen.
Finanzielle Auswirkungen der Wahlprogramme
Die Behauptung:
Carsten Träger (SPD): "Das einzige Wahlprogramm, das durchgerechnet ist, ist das der Sozialdemokraten und es gibt viele Milliarden Lücken bei anderen Mitbewerbern."
Richtig oder falsch?
Wie sich die Finanzlage des Staates in Zukunft aufgrund wirtschaftlicher Gegebenheiten oder politischer Maßnahmen entwickelt, ist nicht mit Sicherheit vorherzusagen. Mehrere Wirtschaftsinstitute haben die Auswirkungen der Wahlprogramme der Parteien auf das Steueraufkommen in Deutschland in Studien modelliert.
Laut den Berechnungen wäre das Wahlprogramm der SPD gegenfinanziert oder würde ein geringeres Minus verursachen als bei anderen Parteien. Allerdings nicht als einziges, es kommen auch weitere Parteien auf ausgeglichene Finanzen oder sogar auf Mehreinnahmen. Korrekt ist laut den Berechnungen die Aussage Trägers, dass andere Parteiprogramme Mindereinnahmen in Milliardenhöhe zur Folge hätten.
Die Fakten:
Steuern sind die wichtigsten Einnahmen des Bundes, im Jahr 2024 machten sie 80,5 Prozent der Einnahmen im Haushalt aus. Verschiedene Wirtschaftsinstitute haben modelliert, wie sich die Wahlprogramme der Parteien auf das Steueraufkommen und die Haushaltssituation des Bundes auswirken könnten. Zwei Institute haben zusätzlich noch mögliche Änderungen bei anderen Transferleistungen berechnet.
Diese Berechnungen sind aber als Annäherungen zu verstehen und nicht als genaue Vorhersagen. Zum Beispiel mussten die Wirtschaftsinstitute manche Aussagen aus den Parteiprogrammen interpretieren und dafür selbst Werte festlegen, etwa in Bezug auf die Einkommensteuer oder den Solidaritätsbeitrag.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) modellierte, dass es bei Umsetzung des SPD-Wahlprogramms 11,4 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen gäbe. Die Pläne der Grünen (- 39,4 Milliarden), von Union (- 110,6 Milliarden), AfD (- 181,2 Milliarden) und FDP (- 188,3 Milliarden) ergaben in der DIW-Studie allerdings teils deutlich höhere Minusbeträge. Auch nach der Berechnung von sogenannten Zweitrundeneffekten blieb das Minus bei der SPD mit Abstand am niedrigsten. Zweitrundeneffekte beschreiben zum Beispiel durch Steuerreformen verändertes Spar- oder Konsumverhalten.
Bei einer Studie des ifo-Institutes wurden neben Steuerreformen auch mögliche Änderungen bei Transferleistungen modelliert: Etwa mehr Kindergeld oder Bürgergeld für die Empfänger oder veränderte Sozialbeiträge. Laut Studie ergäbe sich aus dem Wahlprogramm der SPD ein Defizit von 8 Milliarden Euro, für die Grünen kämen minus 2,5 Milliarden Euro heraus, die Vorschläge der Linken brächten 50 Milliarden Euro mehr pro Jahr. Die Programme von Union (- 96,7 Milliarden Euro), FDP (- 141,7 Milliarden Euro), AfD (- 154,6 Milliarden Euro) und BSW (- 198,7 Milliarden Euro) hätten demnach deutlich höhere Kosten. Auch bei der ifo-Studie veränderten die "Zweitrundeneffekte" diese Defizite "nur leicht", schreiben die Studienautoren.
Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim untersuchte die Vorschläge der Parteien zu Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, Vermögensteuer, Bürgergeld, Mindestlohn und Klimageld. Hier würden die Vorschläge der SPD laut ZEW eine Milliarde Euro mehr bringen. Allerdings würde der Staat nach dieser Modellierung bei Umsetzung der Pläne von BSW (4 Milliarden Euro), Grüne (4 Milliarden Euro) und Linken (46 Milliarden Euro) mehr einnehmen. Wie bei den anderen Berechnungen ergibt sich für Union (- 47 Milliarden Euro), AfD (- 97 Milliarden Euro) und FDP (-116 Milliarden Euro) ein deutlich höheres Minus.
Laut Berechnungen von drei Wirtschaftsinstituten wäre das Wahlprogramm der SPD also bei Umsetzung gegenfinanziert oder würde ein deutlich geringeres Minus verursachen als bei anderen Parteien. Die SPD ist aber nicht die einzige Partei mit einem gegenfinanzierten Wahlprogramm, vor allem Die Linke und die Grünen schneiden teils ähnlich oder besser ab.
Jamila Schäfer (Grüne) sprach über Arbeitsverbote für Geflüchtete und die Regulierung des Taxi-Markts.
Arbeitsverbote für geflüchtete Menschen
Die Behauptung:
Jamila Schäfer (Grüne): "Da hatten wir jetzt zum Beispiel auch noch einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Arbeitsverbote für geflüchtete Menschen endlich hinter sich lässt."
Der Kontext
Ein Mann aus dem Publikum hatte nach Plänen für bessere Integration gefragt.
Richtig oder falsch?
Es stimmt, dass die Ampel-Regierung einen Vorschlag gemacht hat, der Asylbewerber schneller auf den Arbeitsmarkt bringen sollte. Arbeitsverbote wären damit aber nicht komplett abgeschafft. Während der ersten drei bis sechs Monate dürften Asylbewerber auch nach dem Vorschlag der Ampel nicht arbeiten.
Die Fakten:
Das Kabinett der Ampel-Regierung fasste am 2. Oktober 2024 einen Beschluss, der dazu führen sollte, dass Asylbewerber schneller arbeiten können. Derzeit dürfen Asylbewerber in Deutschland in den ersten drei Monaten nicht arbeiten.
Wenn die Geflüchteten verpflichtend in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, verlängert sich dieser Zeitraum auf sechs Monate. Das gilt, damit sie und die Behörden sich auf das Asylverfahren konzentrieren können sollen. Danach brauchen Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde, wie BR24 hier erläutert.
Was sich durch den Beschluss der Ampel-Regierung ändern sollte: Nach den drei beziehungsweise sechs Monaten sollen Asylbewerber nicht mehr in teils sehr langen bürokratischen Prozessen festhängen, weil die Behörden oft lange für das Verfahren brauchen. Stattdessen sollte gelten: Wenn die Behörden nach diesem Zeitraum nicht innerhalb von 30 Tagen eine Entscheidung über die Beschäftigungserlaubnis erteilen, dürfen die Menschen anfangen zu arbeiten. Das ist die sogenannte Erlaubnisfiktion, um den Eintritt in den Arbeitsmarkt nicht zu verzögern.
Der Kabinettsbeschluss hat das parlamentarische Verfahren wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr durchlaufen. Deshalb ist das Dokument nicht veröffentlicht, liegt aber dem #Faktenfuchs vor. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ist der Beschluss ebenfalls beschrieben.
Regeln für den Taxi-Markt
Die Behauptung:
Jamila Schäfer (Grüne): "Und dass wir das Taxigewerbe besser schützen, indem wir auch - in manchen Kommunen haben wir es ja auch gemacht - diesen Markt regulieren, und eben sagen, da kann jetzt nicht jeder einfach noch irgendwie eine Konkurrenz anbieten."
Richtig oder falsch
Teilweise richtig. Einzelne Kommunen in Deutschland regulieren Mobilitätsdienstleister wie Uber über sogenannte Mindestbeförderungsentgelte, um Dumpingpreise zu verhindern, oder haben das in der Vergangenheit getan. Das ist aufgrund einer Gesetzesänderung vom April 2021 unter der großen Koalition möglich. Schäfer spricht in ihrer Aussage von "wir" - es ist aber keine Gesetzesänderung der Grünen.
Die Fakten:
Es stimmt, dass einzelne Kommunen in Deutschland Mobilitätsdienstleister wie Uber und Bolt regulieren oder eine Regulierung derzeit prüfen. Uber und Bolt sind keine klassischen Taxiunternehmen und deshalb auch nicht an behördlich festgelegte Tarife gebunden. Rechtlich gelten sie als Mietwagen und gestalten ihre Preise flexibel.
Leipzig und Lörrach in Baden-Württemberg reagierte darauf mit Mindestpreisen für Fahrten, die über Apps wie Uber vermittelt werden. Sie wollten so Taxiunternehmen vor möglichen Dumpingpreisen schützen. Möglich ist das durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 16. April 2021 - also noch vor Amtsantritt der Ampelregierung.
Genehmigungsbehörden können demnach zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen "Mindestbeförderungsentgelte" festlegen. Weitere Städte prüfen, ob sie ebenfalls solche Mindestpreise einführen wollen - etwa Heidelberg und Berlin.
In Leipzig gilt das Mindestbeförderungsentgelt derzeit nicht mehr, schreibt ein Sprecher der Stadt auf #Faktenfuchs-Anfrage. Als Folge eines Rechtsstreits und daraus folgenden Urteils des Verwaltungsgerichts vom 15. November 2024 wurde das Mindestbeförderungsentgelt, das im September 2021 eingeführt wurde, „aus den Bescheiden rausgenommen“, heißt es von einem Sprecher der Stadt. Das Gericht habe zwar gegen die konkrete Maßnahme als solche keine durchgreifenden Bedenken gehabt, heißt es in einem Artikel von Legal Tribune Online, beanstandete aber die konkrete Höhe des Mindestbeförderungsentgelts.
In München haben unter anderen SPD und Grüne einen ähnlichen Vorschlag in den Stadtrat eingebracht, eine Entscheidung steht aber noch aus. Dem bayerischen Staatsministerium sind keine Kommunen in Bayern bekannt, die ein Mindestbeförderungsentgelt eingeführt haben, schreibt ein Sprecher dem #Faktenfuchs auf Anfrage.
Katja Hessel (FDP) beantwortete Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel zu Altersarmut und der Bildungspolitik.
Altersarmut bei Frauen
Die Behauptung:
Katja Hessel (FDP): "Wir haben natürlich das Thema (...): Altersarmut ist auch ein Stück weit weiblich. Wir müssen also deutlich auch dafür sorgen, dass Frauen für die Zukunft mehr für ihre eigene Altersvorsorge tun."
Richtig oder falsch?
Richtig. Frauen sind hierzulande häufiger von Altersarmut betroffen als Männer, das zeigen unter anderem Daten des Statistischen Bundesamtes.
Die Fakten:
In Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt Frauen stärker armutsgefährdet als Männer - und das in allen Altersgruppen. Mit zunehmendem Alter wird der Unterschied größer.
Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes gibt es dazu von 2024, sie liegen dem #Faktenfuchs vor. Die Werte beinhalten Sozialleistungen wie Wohngeld oder Witwenrente. 21,6 Prozent der Frauen über 65 Jahre waren demnach armutsgefährdet, bei den Männern waren es 17,1 Prozent. Bei Frauen ab 75 Jahren lag die Armutsgefährdungsquote bei 22,1 Prozent, während sie bei Männern in dieser Altersgruppe 15,4 Prozent betrug.
Eine repräsentative Studie der Universität zu Köln in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) aus dem Jahr 2021 schaute speziell auf die Altersgruppe der über 80-Jährigen. Auch in dieser Altersgruppe setzt sich der vom Statistischen Bundesamt erhobene Trend fort: Die Armutsquote der über 80-jährigen Frauen von 26,1 Prozent ist demnach um über neun Prozentpunkte höher als bei Männern. Besonders hoch ist sie laut der Studie bei Frauen, die nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind – die Armutsquote liege hier bei 50 Prozent.
Laut Statistischem Bundesamt liegen die Ursachen für diese Unterschiede unter anderem darin, dass Frauen "insbesondere ab dem 30. Lebensjahr, aber auch im höheren Alter, seltener erwerbstätig sind beziehungsweise weniger verdienen". Die Folge sind unter anderem geringere Rentenansprüche.
Ein Hinweis: Das Statistische Bundesamt spricht von "armutsgefährdet", weil es in der Regel nicht um existenzielle Armut wie in Entwicklungsländern gehe, sondern um eine relative Armut im Verhältnis zum mittleren Einkommen eines Landes.
💡 Was ist "Armut"?
Als von Armut gefährdet gelten in Deutschland die Personen, deren aus dem Haushaltseinkommen abgeleitetes pro-Kopf-Einkommen unterhalb der sogenannten Armutsrisikoschwelle liegt. Diese Schwelle wird laut Statistischem Bundesamt bei 60 Prozent des Medianeinkommens der Bevölkerung festgesetzt. 2024 lag dieser Schwellenwert für alleinlebende Personen netto bei 1.378 Euro im Monat, für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag er netto bei 2.893 Euro im Monat. Personen in Haushalten unterhalb dieser Schwelle gelten als armutsgefährdet.
Fördergelder für digitale Schulen
Die Behauptung:
Katja Hessel (FDP): "Es müssen auch Förderprogramme von der jeweiligen Staatsregierung oder Landesregierung so ausgeführt werden, dass die Schulen sie einfach abrufen können. Das ist beim Digitalpakt 1.0 ein Riesen-Thema gewesen, warum zu wenig Gelder abgerufen worden sind."
Der Kontext:
Eine Frage aus dem Publikum richtete sich auf Verbesserungen im Bildungssystem.
Richtig oder falsch?
Richtig.
Die Fakten:
Für Bayern trifft Hessels Behauptung zu. Der Bund stellte mit dem Digitalpakt Schule von 2019 den Ländern Geld zur Verfügung. Die Länder wiederum waren zuständig für die organisatorische Umsetzung. Das heißt: Die Länder bewilligten die Anträge der Schulträger und prüfen die Durchführung der Vorhaben. Geld gab es beispielsweise für Wlan-Ausbau im Schulgebäude, Baumaßnahmen und digitale Geräte.
Dem Freistaat standen vom Bund im Rahmen des ersten Digitalpakts 778 Millionen Euro im Zeitraum 2019 bis 2024 zu. Zunächst rief Bayern das Geld allerdings schleppend ab. Der Hauptgrund, wie der BR damals recherchierte: Die Anträge, die Schulen beim Land Bayern stellen mussten, waren sehr kompliziert. Bürgermeister und Kommunen klagten, die Anträge, die sie in Bayern zu bearbeiten hatten, seien, zu aufwändig. Mitte vergangenen Jahres waren aber mehr als 90 Prozent des Geldes verplant oder ausgegeben.
Dass die Umsetzung des Digitalpakts schleppend verlief, hatte auch andere Gründe. Die Deutsche Presse-Agentur zitierte 2021 aus einem Bericht des Bundesbildungsministeriums und nannten Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, Handwerks- oder Installationsarbeiten, die sich verzögerten, Lieferengpässe und Fachkräftemangel als weitere Gründe für die Verzögerung.
2024 lief der "Digitalpakt 1.0" aus. Ein "Digitalpakt 2.0" soll kommen. Zwischen Bund und Ländern gibt es aber Diskussionen darüber, wie dieser genau aussehen soll. Der Bund möchte, dass sich die Länder stärker beteiligen und auch Vorgaben für die Geldverwendung machen. So sollen Lehrerfortbildungen verpflichtend sein.
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